ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON MEISTER-PLAN FÜR VERTRÄGE MIT UNTERNEHMERN

§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit meister-plan im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von meister-plan in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
meister-plan recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt meister-plan manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher zehn Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte meister-plan nicht binnen 20 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang
meister-plan bietet folgende Leistungen an: Pressearbeit, Texterstellung, Grafikerstellung und sonstige Grafikdienstleistungen sowie Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Seminare und Workshops.
meister-plan erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von meister-plan, wenn dies vereinbart ist. Installationen nimmt meister-plan nicht vor. Ebenfalls gehört Rechtsberatung, z.B. über die rechtliche Zulässigkeit von Texten und Grafiken, nicht zu den Leistungen von meister-plan. Dem Kunden wird empfohlen, vor Schaltung einer Werbekampagne oder Verwendung von Texten und Grafiken (auch auf Websites) qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden bezüglich der Leistung, z.B. hinsichtlich von Seminarinhalten bzw. der Erstellung von Websites oder Grafiken, muss meister-plan nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen oder sonst zwingend erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von meister-plan zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann meister-plan dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit meister-plan schriftlich darauf hingewiesen hat.
meister-plan ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte meister-plan ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist meister-plan berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 3 Preise und Zahlung
Preisangaben schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Einweisung und Schulung bei der Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test- und Recherchedienstleistungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass meister-plan Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann meister-plan Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von meister-plan die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,

2. unzureichenden Voraussetzungen, z.B. bei der Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie meister-plan nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

3. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), soweit sie meister-plan nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

4. verspäteter oder nicht erfolgter Abklärung von Seminar- oder Workshopinhalten
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit meister-plan ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für meister-plan unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für meister-plan keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von meister-plan unverzüglich abnehmen, sobald meister-plan die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von meister-plan gelten als abgenommen, wenn meister-plan die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch 20 Werktage nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die erbrachte Leistung nutzt, z.B. die Website oder Teile davon für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Texte, Grafiken bzw. Seminarunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich macht oder meister-plan damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von meister-plan erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, wie Informationen für Texte, Grafiken, Workshops und Seminare, bei Websites vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit meister-plan dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit meister-plan keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von meister-plan (wie z.B. einer Website) auftreten, wird der Kunde meister-plan unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

§ 7 Nutzungsrechte
meister-plan räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist berechtigt, die ihm überlassenen Leistungen für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Erbringt meister-plan Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von meister-plan.
Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehend Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von meister-plan. Der Kunde ist nicht berechtigt, die erbrachten Leistungen ohne Zustimmung von meister-plan abzuwandeln oder zu verändern. meister-plan ist jedoch verpflichtet, ihm dieses insoweit zu gestatten, wie derartige Änderungen nachweislich für eine sachgerechte Nutzung geboten sind.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, meister-plan über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
meister-plan geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
meister-plan nimmt ggfls. auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u. a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die meister-plan keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. meister-plan wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
meister-plan kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 Prozent in Rechnung stellen.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und für den vereinbarten Zweck nutzen. Wird meister-plan vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde meister-plan zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, meister-plan über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder meister-plan dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von meister-plan z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er meister-plan unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für Hinweise auf den Urheber.
Bei der Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites räumt der Kunde meister-plan das Recht ein, das Logo von meister-plan in die Websites des Kunden einzubinden und mit der Website von meister-plan zu verlinken.
meister-plan behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere bei der Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass meister-plan die für ihn erstellten Leistungen auf ihrer Internetseite oder sonstigen Werbemitteln ganz oder auszugsweise unter Benennung des Kunden als Referenz aufführt.

§ 9 Haftung für Sach- und Rechtsmängel und Pflichtverletzungen
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von meister-plan innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch meister-plan ausgebessert oder ausgetauscht. meister-plan behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden im Falle der Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. meister-plan haftet nicht für Mängel, die auf vom Kunden gelieferten Informationen, Unterlagen oder Materialien beruhen.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde bei meister-plan binnen zehn Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei meister-plan innerhalb von zehn Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel sind detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle bei der Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites).
Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen dieses § 9 haftet meister-plan nicht für Mängel. Dies gilt für jeden durch den Mangel verursachten Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Liegt leichte Fahrlässigkeit vor, haftet meister-plan nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht bei Mängeln, die meister-plan arglistig verschwiegen hat oder im Rahmen einer Garantiezusage.

§ 10 Haftung aus anderem Rechtsgrund
Eine über § 9 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung meister-plan gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von meister-plan.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Er gilt auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von meister-plan.
Für leichte Fahrlässigkeit haften meister-plan und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
meister-plan speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
meister-plan weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (z.B. E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene elektronische Nachricht gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Bei einer Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden, ist die Textform ausgeschlossen und Schriftform erforderlich.

§ 14 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Stuttgart vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Stuttgart vereinbart.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: November 2013